Messung Stromverbrauch

Messung Stromverbrauch

Wie erfolgt die Messung und die Abrechnung des Stromverbrauchs mit unserem System?

Wallbox am eigenen Zähler oder Gemeinschaftszähler?

Wallbox am Wohnungszähler

Wenn die Ladestation nach dem eigenen Wohnungszähler installiert wird, erfolgt die Abrechnung über die normale Stromrechnung. Dies hat zunächst den Vorteil, dass kein weiterer zusätzlicher Zähler installiert werden muss.

Jedoch hat ein Lastmanagement nun zwei Aufgaben. Zunächst muss das Lastmanagement überwachen, dass der Strom innerhalb der Wohnung nicht den maximalen Anschlusswert übersteigt. Häufig sind Wohnungen mit 35 A abgesichert. Der Wohnung und dem Elektroauto stehen somit 24kW zur Verfügung.

Wenn man von einer Ladeleistung von 11kW ausgeht, bleiben für die Wohnung noch 13 kW übrig. Das kann, wenn auch sehr selten, nicht ausreichen. Wenn die Waschmaschine, der Trockner, der Ofen und Herd an sind, könnte es in Ausnahmefällen kritisch werden. Folge wäre ein Stromausfall in der Wohnung. Um das zu vermeiden, müsste ein Lastmanagement für die Wohnung installiert sein.

Damit auch der Hausanschluss nicht überlastet wird, benötigt man ein weiteres Lastmanagement, das verhindert, dass auch der maximale Anschlussstrom des Gebäudes nicht überlastet wird.

Somit hat man in diesem Fall eine recht komplexe Steuerung.

Darüber hinaus müsste rechtlich geklärt werden, ob ich einen Ladepunkt, der hinter einem Wohnungszähler angeschlossen ist, überhaupt einem zentralen Lastmanagement unterworfen werden kann. Der Nutzer könnte argumentieren: “Alles was nach meinem Zähler passiert ist meine Sache!”

Zusätzlich muss noch geklärt werden, wie die Ladestation hinter dem Wohnungszähler angeklemmt wird. Gibt es im Keller eine gemeinsame Zähleranlage, kann gemäß VDE-AR-N 4100 nach dem Zähler, im sogenannten “oberen Zählerfeld” kein 3-phasiger Abgang für eine 11kW Ladestation installiert werden. Hier müsste also von dem Wohnungszähler aus in der Nähe eine weitere Unterverteilung installiert werden und von dort die Wohnung und der Ladepunkt separat angeschlossen werden. Dies erhöht natürlich die Installationskosten. Allerdings kann in dieser Unterverteilung natürlich auch gleich der Zwischenzähler und der FI installiert werden.

Wenn der Wohnungszähler in der eigenen Wohnung sitzt, wird es noch komplizierter. Dann muss eine zusätzliche Leitung vom Wohnungszähler wieder zum Parkplatz gezogen werden.

Es gibt öfters die Situation, dass mehrere Gebäude rund um eine Tiefgarage angeordnet werden. Jedes Gebäude hat seinen eigenen Stromanschluss, die Tiefgarage wird von einem der Gebäude mit Strom versorgt.

Laut VDE-AR-N 4100:2019-04 Punkt 5.1 „Art der Versorgung" wird gefordert, dass bei mehreren Anschlüssen in einem Objekt eine eindeutige elektrische Trennung der Anlagenteile zu den Netzanschlüssen erfolgen muss.

Dies kann nur erreicht werden, wenn definierte Bereiche in Gänze einem Netzanschluss zugeordnet werden, z.B. die komplette Tiefgarage. Dies ist unabhängig von der VDE-Richtlinie auch das Interesse des Energieversorgungsunternehmen (EVU) und auch der Feuerwehr, und wird so in der Regel vom Netzbetrweiber gefordert.

In diesem Fall ist eine Zählung nach dem Wohnungszähler nicht zulässig.

Gesamtzähler für alle Ladepunkte

Wenn im Gebäude alle Ladepunkte nach einem eigenen zusätzlicher Stromzähler installiert werden sollen, erfolgt die Abrechnung des Ladestromes über eine zentrale Rechnung. Hierfür sind für den Zähler zusätzliche jährliche Gebühren fällig. Diese liegen z. Bsp. in München bei ca. 110€ pro Jahr. Wenn man von 5 Ladepunkten ausgeht und alle 80% ihres Stromes zuhause laden, bedeutet dies zusätzliche Kosten zum Stromverbrauch von 4%.

Wenn alle Ladepunkte an einem Zähler angeschlossen sind, können diese über unser Lastmanagement netzdienlich angesteuert werden. Dies bedeutet, dass der Netzbetreiber das Recht hat, bei Überlast im Netz, die Ladevorgänge kurz zu pausieren. Dadurch stellt der Netzbetreiber weniger Netzentgelte in Rechnung.

Jedoch wären alle E-Auto-Fahrer verpflichtet, Ihren Strom vom gleichen Anbieter zu beziehen. Aber da in der E-Mobilitäts-Community sowieso Konsens besteht, dass Elektroautos nur mit Ökostrom geladen werden sollten, dürfte hier ein passabler Anbieter einfach zu finden sein.

Rechenbeispiel:

Der Stromanbieter Polarstern Energie bietet mit seinem Tarif “Wirklich Autostrom” den Ladestrom für 27,19 ct / kWh an.

Wenn man jedoch einen eigenen Zähler für die Ladestationen hat, kann man den Tarif “Wirklich Autostrom plus” nutzen mit 22,43 ct / kWh. Die Ladekosten reduzieren sich somit um 17,5%.

Bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 km und einem Verbrauch von 18kWh/100km ergibt sich hier eine jährliche Einsparung von 128,52 €.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Wenn der Ladepunkt nach dem Wohnungszähler installiert wird, erfolgt die Abrechnung über die normale Stromrechnung der Wohnung.

Wenn es einen zentralen Zähler für alle Wallboxen gibt, wird seitens des Energieversorgers auch nur eine Rechnung erstellt. Die weitere Verteilung der Kosten an die Nutzer erfolgt im Rahmen der Nebenkosten durch die Hausverwaltung.

Hierzu sind Zwischenzähler erforderlich, die sowieso für das Lastmanagement notwendig sind.

Durch die Optimierung des Strompreises kann diese Abrechnung aber für die Nutzer erheblich günstiger sein.

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