Für die Installation von Ladeinfrastruktur ist in der Regel eine Beratung und Planung notwendig.
Diese Beratung wird in München großzügig unterstützt.
Förderfähig sind Beratungsleistungen zum Thema Elektromobilität durch zertifizierte Berater*innen mit bis zu 80 % der Nettokosten.
Der Förderantrag muss vor Abschluss des Auftrages für die Beratung gestellt werden, d.h. dessen Unterzeichnung bzw. die Auftragserteilung darf erst nach Erhalt der Prüfbestätigung getätigt werden. Danach haben Sie 6 Monate Zeit die Beratung durchführen zu lassen.
Die Bearbeitungszeit bei der Stadt beträgt derzeit nur ca. 1 Wochen.
Bitte warten Sie mit der Beauftragung bis zur Bearbeitung und Bewilligung Ihres Antrags.
Link zu der Seite der Stadt München zu dem Förderprojekt:
Hier finden sich folgende Unterlagen:
Um immer die neuesten Unterlagen zu nutzen, empfehlen wir die Nutzung des oben stehenden Links, die Dokumente haben wir nicht direkt verlinkt.
Für die Einreichung des Antrage sind für WEGs folgende Unterlagen notwendig:
Förderung der Planungs-, Anschaffungs- und Montagekosten von Ladeinfrastruktur für E-Pkw (Ladesäule, Wallbox). Die Ladeinfrastruktur muss auf privatem Grund errichtet werden und kann sowohl öffentlich als auch nicht öffentlich zugänglich sein. Zusätzlich muss die Ladeinfrastruktur nachweislich durch regenerativ erzeugten Strom versorgt werden und im Stadtgebiet München errichtet werden. Gefördert werden bis zu 40 % der förderfähigen Nettogesamtkosten.
Förderanträge für Ladeinfrastruktur können von natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Wohnungseigentümergesellschaften gestellt werden.
Der Förderantrag muss vor Abschluss des Auftrages für die Installation gestellt werden, d.h. dessen Unterzeichnung bzw. die Auftragserteilung darf erst nach Erhalt der Prüfbestätigung getätigt werden. Danach haben Sie 6 Monate Zeit die Infrastruktur zu errichten.
Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit circa 3 bis 4 Wochen.
Bitte warten Sie mit der Beauftragung bis zur Bearbeitung und Bewilligung Ihres Antrags.
Wenn in einem Objekt bis zu 10 Ladepunkte installiert werden sollen, steht das folgende Förderprogramm zur Verfügung.
Hier finden sich folgende Unterlagen:
Um immer die neuesten Unterlagen zu nutzen, empfehlen wir die Nutzung des oben stehenden Links, die Dokumente haben wir nicht direkt verlinkt.
Es sind folgende Unterlagen einzureichen:;
Sie können eine Förderung zur Errichtung von Ladestationen im Stadtgebiet München mit mehr als 10 Ladepunkten für Elektrofahrzeuge beantragen. Wenn ein Bezug zum Stadtgebiet gegeben ist, ist auch eine Förderung von Vorhaben in den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck und München möglich.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden
Antragsberechtigt sind nur juristische Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Die Antragsunterlagen müssen im Original per Post an die darauf genannte Adresse gesendet werden.
Nein, es ist nicht möglich, die Ladeinfrastruktur über zwei oder mehr Förderprogramme fördern zu lassen. Sie können sich allerdings für das für Sie günstigere Förderprogramm entscheiden und dort einen Antrag stellen. Sollten Sie sich nach Antragstellung beim Münchner Förderprogramm für das Bundes-Förderprogramm entscheiden, bitten wir Sie, uns dies per E-Mail mitzuteilen und Ihren Antrag zurückzuziehen.
Quelle für alle Inhalte dieser Seite:: Stadt München